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besteht kein wie immer gearteter Zusammenhang.

 
  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Prodat Computer Graphik Ges. m. b. H.,
(nachfolgend PCG genannt).
 
§1 Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen von PCG basieren auf den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PCG. Allenfalls anderslautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Bestellers sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von PCG selbst im Falle einer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
§2 Vertragsschluß
Angebote von PCG sind freibleibend. Mit ihrer schriftlichen Bestätigung werden Aufträge durch PCG ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Sämtliche Absprachen, die über die AGB von PCG hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§3 Beigestellte Vorlagen und Arbeitsbehelfe
3.1 Die Reproduktion durch vom Besteller beigestellte Dokumente erfolgt seitens PCG in gutem Glauben daran, daß sich der Besteller im Besitz sämtlicher zur Reproduktion erforderlichen Rechte befindet. Aus der Tatsache, daß PCG im Auftrage des Bestellers Reproduktionen beigestellter Dokumente herstellt, können von Dritten gegenüber PCG keinerlei Rechte geltend gemacht werden.
3.2 Für allfällige Schäden, wie sie trotz sachgemäß Behandlung durch PCG an vom Besteller beigestellten Arbeitsbehelfen wie Bildvorlagen, Manuskripten, Datenträgern, Computerhardware, Computersoftware etc. auftreten können, wird seitens PCG nicht gehaftet.
3.3 Überläß der Besteller PCG zur Erfüllung eines Auftrages Hard- oder Software, so erfolgt die allfällige Nutzung derselben durch PCG im guten Glauben daran, daß der Besteller zur Überlassung dieser Hard- und Software an PCG berechtigt ist. Aus der Tatsache, daß PCG vom Besteller überlassene Hard- oder Software zur Erfüllung von dessen Aufträgen nutzt, können Dritte gegenüber PCG keinerlei Rechte geltend machen.
§4 Faksimilität und Autorkorrekturen
4.1 Reproduktionen erfolgen bei PCG immer nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Geräte und Mittel. Reproduktionen können jedoch immer nur Annäherungen an die Reproduktionsvorlagen und niemals mit ihnen identisch sein. Soll eine Reproduktion nicht in obigem Sinne erfolgen, sondern sollen beispielsweise Farbstiche, als Fehler erscheinende Bildeigenschaften oder Ähnliches erhalten bleiben, ist vom Besteller ausdrücklich darauf hinzuweisen.
4.2 Die Kosten für vom Besteller verlangte Änderungen gegenüber der bei der Auftragserteilung definierten Bestellung werden von PCG als Autorkorrekturen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Nachträgliche Korrekturen, die sich durch falsche Angaben oder durch das Nichtangeben verschiedener Wünsche bei der ursprünglichen Bestellung ergeben, können und werden von PCG dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§5 Lieferung
5.1 Dem Besteller durch PCG bekanntgegebene Liefertermine, bzw -verpflichtungen sind lediglich Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich ausdrücklich vereinbart ist.
5.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, infolge von Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Materialbeschaffungsproblemen sind von PCG -- auch wenn sie bei Zulieferern eintreten -- selbst bei verbindlich vereinbartem Liefertermin nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum.
5.3 PCG ist zu Teillieferungen berechtigt, sie sind vom Besteller anzunehmen.
§6 Versand, Gefahrenübergang
6.1 Bei PCG bestellte und zur Auslieferung fertige Ware verbleibt solange bei PCG, bis sie vom Besteller abgeholt wird. Eine allfällige Lieferung bestellter Ware erfolgt von PCG ausschließlich auf Wunsch, zu Lasten und auf Risiko des Bestellers.
6.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand die Geschäftsräume von PCG verläßt dies gilt selbst bei Lieferungen frei Haus.
§7 Zahlungsbedingungen
7.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort gegen Übernahme der gelieferten Ware bar zu leisten.
7.2 Skonto wird ausschließlich aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag erst nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet.
7.3 PCG ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt immer der Besteller. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt PCG keinerlei Gewähr.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist PCG berechtigt, zumindest Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von PCG gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers.
§8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von PCG gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum von PCG.
8.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage.
8.3 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist PCG berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter von PCG den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. 
§9 Gewährleistung
9.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen Mängeln der Ware bestehen nur, wenn der Besteller diese Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor deren Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung bei PCG schriftlich anzeigt. Jeder Besteller entscheidet alleinverantwortlich, ob von PCG gelieferte Ware für die beabsichtigte Nutzung geeignet ist oder nicht.
9.2 Wird ein Mangel einer Ware oder einer Leistung zu Recht gerügt, so ist PCG berechtigt, nach eigener Wahl zu entscheiden, ob sie kostenlos nachbessert oder Ersatz liefert.
9.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäß Behandlung, Benutzung oder Veränderung der gelieferten Ware beruht.
§10 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden durch PCG oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen.
Die Höhe, bis zu der allfällige Schadenersatzansprüche bei PCG geltend gemacht werden, kann niemals die Höhe des von PCG verrechneten Preises der zum allfälligen Schadensfall Anlaß gebenden Ware übersteigen.
§11 Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt. seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
§12 Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Wien. Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.